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Königspython, Python regius
Anhang I: (z.B. Griechische Landschildkröte, Heller Tiger Python) Diese Tiere müssen seit dem 01.01.2001 mit einem Transponder ausgestattet werden sofern sie 200g / Schildkröten ab 500 g auf die Waage bringen. Es wird aber in der Regel, aus Tierschutzrechtlicher Sicht, auch eine Fotodokumentation anerkannt. Sehr umfangreiche neue Bestimmungen für WA I und Anhang A Tiere ! TIP: BNA-Artenschutzbuch, erhältlich direkt auf der BNA-Homepage Preis knapp 20 Eurozzgl. Porto, gibt super Auskunft, enthält zahlreiche Tabellenund alle relevanten Gesetze. Beim Erwerb muß eine Bescheinigung aushändigt werden bei Nachzuchten muss eine Handelsausnahme Genehmigung vorliegen zzgl. der Transponder. Mittlerweile werden auch, nach massiven Protesten z.B. des DGHT, auch sogenannte Fotodokumentationen anerkannt. Bei diesen sollte man sich aber genauestens über Handhabung und Erstellung informieren z.B. beim DGHT. Von der Ausrottung bedrohte Arten, die nicht in Freiheit lebend gefangen und nicht international gehandelt werden dürfen. Nachzuchten können mit einer Vermarktungsgenehmigung erworben und gehalten werden. Der Käufer muß auf einer solchen Bescheinigung nach der Verordung (EG) Nr. 338/97 bestehen, wenn er eines dieser Tiere mit nach Hause nehmen will. Anhang A: (z.B. Griechische Landschildkröte, Heller Tiger Python) Diese Unterliegen auch einer Kennzeichnungspflicht. Alle Arten des WA-Anhangs I sowie einige Arten, aus Anhang ll und geschützte Arten, die nicht dem WA unterliegen. Wildfänge dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken importiert werden. Nachzuchten benötigen für den Verkauf oder die Weitergabe zwischen Privatpersonen eine Genehmigung.
WA und CITES Anhang I/Anhang A